Zuletzt aktualisiert: 12. Januar 2025 von Oliver Kunz
Quellensteuer auf Dividenden für Aktionäre in der Schweiz
Investierst du in Aktien und ETFs, die eine Dividende ausschütten, bist du der Quellensteuer in der Schweiz (Withholdig Tax) sicherlich schon mal begegnet.
Bei einer Dividendenausschüttung wird meistens ein festgelegter Prozentsatz an Kosten abgezogen, dies ist die Quellensteuer. Auf deinem Konto werden also die Dividenden minus die Quellensteuern des jeweiligen Landes ausgezahlt.
In diesem Beitrag will ich dir das wichtigste zu den Quellensteuer auf Aktien in der Schweiz erklären.
- Quellensteuer auf Dividenden für Aktionäre in der Schweiz
- Doppelbesteuerung von Dividenden
- Übersicht über die Quellensteuer nach Land
- Rückfordern der Quellensteuer bei Dividenden aus dem Ausland
- Rückfordern der Verrechnungssteuer bei Dividenden aus der Schweiz
- Fazit zur Quellensteuer auf Dividenden in der Schweiz

Doppelbesteuerung von Dividenden
Sämtliche Dividenden sind in der Schweiz deklarations- und einkommenssteuerpflichtig, müssen also beim Ausfüllen der Steuererklärung angegeben werden. Da du bei der Dividendenzahlung bereits eine Quellensteuer bezahlt hast, würde dies ja bedeuten, dass deine Dividenden doppelt besteuert würden.
Um dies zu vermeiden, musst du deine Dividenden bei der Steuererklärug vollständig angeben, damit dir der Schweizer Teil der Quellensteuer wieder zurückerstattet wird. Somit hat der Staat auch einen Anreiz geschaffen, dass die Bürger alle Kapitaleinkünfte sauber deklarieren.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Vorhin habe ich den “Schweizer Teil” der Quellensteuer erwähnt: bei ausländischen Wertpapieren kommt noch die Quellersteuer des Ursprunglandes deiner Aktien, ETFs etc. dazu.
Um auch diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit zahlreichen Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Übersicht über die Quellensteuer nach Land
Nachfolgend habe ich die höhe der Quellensteuern in der Schweiz einiger beliebter Länder in einer Tabelle zusammengetragen. Dazu kommen noch die Anteile der Quellensteuer, welche in der Schweiz oder eben im jeweiligen Ausland zurückgefordert werden können.
Land | Quellensteuer (%) | Rückforderbar in der Schweiz (%) | Rückforderbar im Ausland (%) |
---|---|---|---|
Schweiz | 35 | 35 | - |
Australien | 30 | 15 | 15 |
China | 10 | 10 | - |
Deutschland | 25 | 15 | 10 |
Finnland | 30 | 10 | 20 |
Frankreich | 12.8 | 12.8 | - |
Grossbritanien | 0 | - | - |
Hong Kong | 0 | - | - |
Italien | 20 | 15 | 5 |
Japan | 20 | 10 | 10 |
Kanada | 25 | 15 | 10 |
Niederlande | 15 | 15 | 0 |
Norwegen | 25 | 15 | 10 |
Österreich | 27.5 | 15 | 12.5 |
Schweden | 30 | 15 | 15 |
Spanien | 19 | 15 | 4 |
USA | 30 | 15 | 15 |
Quelle www.estv.admin.ch
Gut zu erkennen ist, dass die Quellensteuer je nach Land aus dem du Aktien hältst, stark variieren kann.
Auf Dividenden aus den USA werden zum Beispiel 30% Quellensteuer fällig, während auf Dividenen von Unternehmen aus Grossbritanien gar keine Quellensteuern anfallen.
Die Schweiz ist mit 35% Spitzenreiter, dafür kannst du diese 35% ganz einfach mit deiner Schweizer Steuererklärung zurückholen.
Wie viel Quellensteuer pro Land fällig wird, kannst du ebenfalls auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachschauen.


Rückfordern der ausländischen Quellensteuer bei Dividenden
Bei der Quellensteuer auf ausländische Dividenden kann ein Teil direkt in der Schweiz, und der Rest im jeweiligen Land zurückgefordert werden (siehe Bild oben).
In der Schweiz rückforderbar:
Der in der Schweiz rückforderbare Teil kann mit dem vollständigen Ausfüllen der Steuererklärung und des “Formular DA-1” zurückgefordert werden. Jeder Kanton hat für jedes Jahr seine eigenen DA-1 Formulare, einfach danach googlen z.B. “Formular DA-1 Kanton Bern”.
Bei einigen Kantonen ist das “Formular R-US 164” (für die USA) bereits im DA-1 enthalten.
Im Ausland Rückforderbar:
Für den im Ausland rückforderbaren Teil, muss ein wenig mehr Aufwand betrieben werden.
Dafür musst du für jedes Land das entsprechende Formular ausfüllen und dich mit den Behörden der jeweiligen Länder in Verbindung setzen. Dies lohnt sich häufig erst ab grösseren Beträgen.
Die Formulare für die jeweiligen Länder findest du ebenfalls auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Nachdem du ein Land ausgewählt hast findest du unter Punkt “Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens” eine Übersicht zur Höhe der Quellensteuer und die Informationen, welche Formulare du benötigst
Rückfordern der Verrechnungssteuer bei Dividenden aus der Schweiz
Hältst du Schweizer Dividenden-Aktien im Depot, ist das Rückfordern der Verrechnungssteuer (Quellensteuer) einfacher. Für die Rückerstattung muss die Bruttodividende aller Wertschriten einfach sauber in der Steuererklärung eingetragen werden.
Fazit zur Quellensteuer auf Dividenden in der Schweiz
Rückfordern der Quellensteuer auf Dividenden ist ein viel zu wenig behandeltes Thema, jedoch sehr wichtig für alle Aktionäre.
Die Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden und der, in der Schweiz rückforderbare Teil, von ausländischen Dividenden kannst du also mit relativ wenig Aufwand zurückfordern. Bei Unklarheiten sprichst du das Thema am besten mit deinem Steuerberater an, ich kann/darf dir keine individuellen Ratschläge geben.
Beim Investieren mit Selma musst du dir um Quellensteuern keine Gedanken machen

Höhe der Quellensteuer auf Schweizer Dividenen?
Die Verrechnungssteuer (häufig auch Quellensteuer genannt) beträgt auf Dividenden von Schweizer Unternehmen 35%. Diese Verrechnungssteuer kannst du beim ausfüllen deiner Steuererklärung zurückfordern.
Wie Quellensteuern auf Dividenen zurückfordern?
Beim Dividenden von Schweizer Unternehmen kannst du die Verrechnungssteuer ganz einfach mit der Steuererklärung zurückfordern. Bei ausländischen Dividenen musst du zusätzlich das Formular DA-1 ausfüllen und den restlichen Anteil direkt im jeweilien Land zurückfordern.
Disclaimer
Keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Haftung. Keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Es handelt sich um meine persönliche und unabhängige Meinung. Investieren beinhaltet Verlustrisiken.
Quellensteuer Schweiz Quellen:
Eidgenössische Steuerverwaltung:
estv.admin.ch
Übersicht und Beispiel Quellensteuer:
https://www.abrechnungen.ch/2020/05/15/quellenbesteuerung-auslaendischer-dividenden/
4 Comments
Tim · 16. August 2021 at 21:32
Habe eine Frage zur Quellensteuer Rückforderung bzw. zum DBA. Findet man die gezahlten aussländischen Quellensteuerbeträge in den Depotunterlagen oder errechnt man den Wert einfach aus gezahlter Dividende und dem jeweiligen Quellensteuersatz des anderen Landes?
Oliver Kunz · 16. August 2021 at 22:56
Hallo Tim
Danke für deine Frage. Bei deinem Broker wird normalerweise die Quellensteuer gleich von der Dividende abgezogen und als Kosten ausgewiesen, der Betrag sollte für dich also ersichtlich sein.
Hier findest du ein praktisches Beispiel, auch zur Rückforderung:
https://www.abrechnungen.ch/2020/05/15/quellenbesteuerung-auslaendischer-dividenden/
Ich hoffe dies konnte deine Frage beantworten 🙂
Gruess
Oliver
Schweizer Minimalist · 26. April 2021 at 14:39
Hallo Oliver
Es lohnt sich definitiv die Steuern komplett und korrekt auszufüllen. So findet die abgezogene Verrechnungssteuer wieder den Weg auf das eigene Konto. Ich freue mich jährlich über den Betrag, welcher mir der Kanton im Frühjahr zurückzahlt. Nächstes Jahr ist dieser bereits dreistellig 🙂
Viel Erfolg weiterhin mit deinem Website-Projekt.
Liebe Grüsse
Schweizer-Minimalist
Oliver Kunz · 27. April 2021 at 9:20
Hallo Schweizer-Minimalist
Danke für deinen Kommentar 🙂
Definitiv eine gut Sache. Ich wünsche dir ebenfalls viel Erfolg mit deiner Website und deinen Finanzen
Beste Grüsse
Oliver