Zuletzt aktualisiert: 21. Oktober 2022 von Oliver Kunz
Quellensteuer von Dividenden für Aktionäre in der Schweiz
Investierst du in Aktien, die eine Dividende ausschütten, bist du der Quellensteuer in der Schweiz (Withholdig Tax) schon mal begegnet.
Wenn du dich gefragt hast wieso bei der Dividende Kosten anfallen, dies ist die Quellensteuer.
Auf deinem Konto landet deshalb nur die Differenz zwischen der Bruttodividende und der Quellensteuer.
Doppelbesteuerung
Sämtliche Dividenden sind in der Schweiz deklarations- und einkommenssteuerpflichtig, müssen also beim Ausfüllen der Steuererklärung angegeben werden.
Dies bedeutet gleichzeitig, wenn du die Quellensteuern nicht zurückforderst, dass du doppelt besteuert wirst.
Doppelbesteuerungsabkommen
Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit zahlreichen Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Nachfolgend zeige ich dir, wie du diese Quellensteuer zurückfordern kannst.
Übersicht über die Quellensteuer nach Land

Gut zu erkennen ist, dass die Quellensteuer je nach Land aus dem du Aktien hältst, stark variieren kann.
Auf Dividenden aus den USA werden zum Beispiel 30% Quellensteuer fällig. In Grossbritanien hingegen kennt man die Quellensteuer gar nicht.
Wie viel Quellensteuer pro Land fällig wird, kannst du ebenfalls auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachschauen:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/internationales-steuerrecht/fachinformationen/quellensteuer-nach-dba/auslaendische-quellensteuern-pro-land.html
Rückfordern der Quellensteuer bei Dividenden aus dem Ausland
Bei Quellensteuer auf ausländischen Dividenden kann ein Teil direkt in der Schweiz, und der Rest im jeweiligen Land zurückgefordert werden (siehe Bild oben).
In der Schweiz rückforderbar:
Der in der Schweiz rückforderbare Teil kann direkt beim ausfüllen der Steuererklärung zurückgefordert werden.
Dafür musst du das “Formular DA-1” ausfüllen und zusammen mit dem Dividendenbeleg beilegen.
Im Ausland Rückforderbar:
Für den im Ausland rückforderbaren Teil, muss ein wenig mehr Aufwand betrieben werden.
Dafür musst du für jedes Land das entsprechende Formular ausfüllen und dich mit den Behörden der jeweiligen Länder in Verbindung setzen.
Die Formulare findest du hier.
Rückfordern der Quellensteuer bei Dividenden aus der Schweiz
Hältst du Schweizer Dividenden-Aktien im Depot, ist das Rückfordern der Verrechnungssteuer (Quellensteuer) einfacher. Für die Rückerstattung muss die Bruttodividende aller Wertschriten einfach sauber eingetragen werden.
Fazit
Rückfordern der Quellensteuer auf Dividenden ist ein wenig behandeltes Thema, jedoch sehr wichtig für alle Aktionäre.
Die Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden und der, in der Schweiz rückforderbare Teil, von ausländischen Dividenden sollst/kannst du also mit relativ wenig Aufwand zurückfordern.
Beim Investieren mit Selma musst du dir um Quellensteuern keine Gedanken machen*
Quellensteuer Schweiz Quellen:
Eidgenössische Steuerverwaltung:
estv.admin.ch
Übersicht und Beispiel Quellensteuer:
https://www.abrechnungen.ch/2020/05/15/quellenbesteuerung-auslaendischer-dividenden/
4 Comments
Tim · 16. August 2021 at 21:32
Habe eine Frage zur Quellensteuer Rückforderung bzw. zum DBA. Findet man die gezahlten aussländischen Quellensteuerbeträge in den Depotunterlagen oder errechnt man den Wert einfach aus gezahlter Dividende und dem jeweiligen Quellensteuersatz des anderen Landes?
Oliver Kunz · 16. August 2021 at 22:56
Hallo Tim
Danke für deine Frage. Bei deinem Broker wird normalerweise die Quellensteuer gleich von der Dividende abgezogen und als Kosten ausgewiesen, der Betrag sollte für dich also ersichtlich sein.
Hier findest du ein praktisches Beispiel, auch zur Rückforderung:
https://www.abrechnungen.ch/2020/05/15/quellenbesteuerung-auslaendischer-dividenden/
Ich hoffe dies konnte deine Frage beantworten 🙂
Gruess
Oliver
Schweizer Minimalist · 26. April 2021 at 14:39
Hallo Oliver
Es lohnt sich definitiv die Steuern komplett und korrekt auszufüllen. So findet die abgezogene Verrechnungssteuer wieder den Weg auf das eigene Konto. Ich freue mich jährlich über den Betrag, welcher mir der Kanton im Frühjahr zurückzahlt. Nächstes Jahr ist dieser bereits dreistellig 🙂
Viel Erfolg weiterhin mit deinem Website-Projekt.
Liebe Grüsse
Schweizer-Minimalist
Oliver Kunz · 27. April 2021 at 9:20
Hallo Schweizer-Minimalist
Danke für deinen Kommentar 🙂
Definitiv eine gut Sache. Ich wünsche dir ebenfalls viel Erfolg mit deiner Website und deinen Finanzen
Beste Grüsse
Oliver