Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2024 von Oliver Kunz

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Quellensteuer auf Dividenden für Aktionäre in der Schweiz

Investierst du in Aktien und ETFs, die eine Dividende ausschütten, bist du der Quellensteuer in der Schweiz (Withholdig Tax) sicherlich schon mal begegnet.
Bei einer Dividendenausschüttung wird meistens ein festgelegter Prozentsatz an Kosten abgezogen, dies ist die Quellensteuer. Auf deinem Konto werden also die Dividenden minus die Quellensteuern des jeweiligen Landes ausgezahlt.
In diesem Beitrag will ich dir das wichtigste zu den Quellensteuer auf Aktien in der Schweiz erklären.

Doppelbesteuerung von Dividenden

Sämtliche Dividenden sind in der Schweiz deklarations- und einkommenssteuerpflichtig, müssen also beim Ausfüllen der Steuererklärung angegeben werden. Da du bei der Dividendenzahlung bereits eine Quellensteuer bezahlt hast, würde dies ja bedeuten, dass deine Dividenden doppelt besteuert würden.

Um dies zu vermeiden, musst du deine Dividenden bei der Steuererklärug vollständig angeben, damit dir der Schweizer Teil der Quellensteuer wieder zurückerstattet wird. Somit hat der Staat auch einen Anreiz geschaffen, dass die Bürger alle Kapitaleinkünfte sauber deklarieren.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Vorhin habe ich den “Schweizer Teil” der Quellensteuer erwähnt: bei ausländischen Wertpapieren kommt noch die Quellersteuer des Ursprunglandes deiner Aktien, ETFs etc. dazu.
Um auch diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz mit zahlreichen Ländern sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Übersicht über die Quellensteuer nach Land

Nachfolgend habe ich die höhe der Quellensteuern in der Schweiz einiger beliebter Länder in einer Tabelle zusammengetragen. Dazu kommen noch die Anteile der Quellensteuer, welche in der Schweiz oder eben im jeweiligen Ausland zurückgefordert werden können.

LandQuellensteuer (%)Rückforderbar in der Schweiz (%)Rückforderbar im Ausland (%)
Schweiz3535-
Australien301515
China1010-
Deutschland251510
Finnland301020
Frankreich12.812.8-
Grossbritanien0--
Hong Kong0--
Italien20155
Japan201010
Kanada251510
Niederlande15150
Norwegen251510
Österreich27.51512.5
Schweden301515
Spanien19154
USA301515
Quellensteuer auf Dividenden Schweiz - Tabelle nach Land
Quelle www.estv.admin.ch

Gut zu erkennen ist, dass die Quellensteuer je nach Land aus dem du Aktien hältst, stark variieren kann.
Auf Dividenden aus den USA werden zum Beispiel 30% Quellensteuer fällig, während auf Dividenen von Unternehmen aus Grossbritanien gar keine Quellensteuern anfallen.
Die Schweiz ist mit 35% Spitzenreiter, dafür kannst du diese 35% ganz einfach mit deiner Schweizer Steuererklärung zurückholen.

Wie viel Quellensteuer pro Land fällig wird, kannst du ebenfalls auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung nachschauen.


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Rückfordern der ausländischen Quellensteuer bei Dividenden

Bei der Quellensteuer auf ausländische Dividenden kann ein Teil direkt in der Schweiz, und der Rest im jeweiligen Land zurückgefordert werden (siehe Bild oben).

In der Schweiz rückforderbar:
Der in der Schweiz rückforderbare Teil kann mit dem vollständigen Ausfüllen der Steuererklärung und des “Formular DA-1” zurückgefordert werden. Jeder Kanton hat für jedes Jahr seine eigenen DA-1 Formulare, einfach danach googlen z.B. “Formular DA-1 Kanton Bern”.
Bei einigen Kantonen ist das “Formular R-US 164” (für die USA) bereits im DA-1 enthalten.

Im Ausland Rückforderbar:
Für den im Ausland rückforderbaren Teil, muss ein wenig mehr Aufwand betrieben werden.
Dafür musst du für jedes Land das entsprechende Formular ausfüllen und dich mit den Behörden der jeweiligen Länder in Verbindung setzen. Dies lohnt sich häufig erst ab grösseren Beträgen.
Die Formulare für die jeweiligen Länder findest du ebenfalls auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Nachdem du ein Land ausgewählt hast findest du unter Punkt “Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens” eine Übersicht zur Höhe der Quellensteuer und die Informationen, welche Formulare du benötigst

Rückfordern der Verrechnungssteuer bei Dividenden aus der Schweiz

Hältst du Schweizer Dividenden-Aktien im Depot, ist das Rückfordern der Verrechnungssteuer (Quellensteuer) einfacher. Für die Rückerstattung muss die Bruttodividende aller Wertschriten einfach sauber in der Steuererklärung eingetragen werden.

Fazit zur Quellensteuer auf Dividenden in der Schweiz

Rückfordern der Quellensteuer auf Dividenden ist ein viel zu wenig behandeltes Thema, jedoch sehr wichtig für alle Aktionäre.
Die Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden und der, in der Schweiz rückforderbare Teil, von ausländischen Dividenden kannst du also mit relativ wenig Aufwand zurückfordern. Bei Unklarheiten sprichst du das Thema am besten mit deinem Steuerberater an, ich kann/darf dir keine individuellen Ratschläge geben.


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Höhe der Quellensteuer auf Schweizer Dividenen?

Die Verrechnungssteuer (häufig auch Quellensteuer genannt) beträgt auf Dividenden von Schweizer Unternehmen 35%. Diese Verrechnungssteuer kannst du beim ausfüllen deiner Steuererklärung zurückfordern.

Wie Quellensteuern auf Dividenen zurückfordern?


Disclaimer

Keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Haftung. Keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Es handelt sich um meine persönliche und unabhängige Meinung. Investieren beinhaltet Verlustrisiken.

Quellensteuer Schweiz Quellen:

Eidgenössische Steuerverwaltung:
estv.admin.ch

Übersicht und Beispiel Quellensteuer:
https://www.abrechnungen.ch/2020/05/15/quellenbesteuerung-auslaendischer-dividenden/


Oliver Kunz

Oliver Kunz schreibt seit 2020 Artikel über die Themen Vorsorge, Finanzen, Investments und Kryptowährungen in der Schweiz.

4 Comments

Tim · 16. August 2021 at 21:32

Habe eine Frage zur Quellensteuer Rückforderung bzw. zum DBA. Findet man die gezahlten aussländischen Quellensteuerbeträge in den Depotunterlagen oder errechnt man den Wert einfach aus gezahlter Dividende und dem jeweiligen Quellensteuersatz des anderen Landes?

Schweizer Minimalist · 26. April 2021 at 14:39

Hallo Oliver

Es lohnt sich definitiv die Steuern komplett und korrekt auszufüllen. So findet die abgezogene Verrechnungssteuer wieder den Weg auf das eigene Konto. Ich freue mich jährlich über den Betrag, welcher mir der Kanton im Frühjahr zurückzahlt. Nächstes Jahr ist dieser bereits dreistellig 🙂
Viel Erfolg weiterhin mit deinem Website-Projekt.

Liebe Grüsse
Schweizer-Minimalist

    Oliver Kunz · 27. April 2021 at 9:20

    Hallo Schweizer-Minimalist

    Danke für deinen Kommentar 🙂
    Definitiv eine gut Sache. Ich wünsche dir ebenfalls viel Erfolg mit deiner Website und deinen Finanzen

    Beste Grüsse
    Oliver

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