Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2024 von Oliver Kunz
Was ist das Freizügigkeitskonto in der Schweiz?
Zum Thema Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot in der Schweiz erhielt ich bereits einige Anfragen per Email oder auf Instagram.
Bei der Recherche zum Thema stiess ich praktisch nur auf Seiten der Grossbanken und Versicherungen.
Verständlich, das Thema ist natürlich nicht so attraktiv wie Aktien oder ETFs, und wahrscheinlich noch unattraktiver als die Vorsorge mit der Säule 3a.
Das Auseinandersetzen mit einem Freizügigkeitskonto bedeutet nämlich auch, dass sich die persönliche Arbeitssituation ändert. Wir Schweizer sind bei Finanzen schon verschwiegen, im Zusammenhang mit dem Job ist die Thematik noch unbeliebter.
In diesem Beitrag will ich dir daher die wichtigsten Fakten rund ums Freizügigkeitskonto näherbringen.
- Was ist ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz?
- Was ist überhaupt ein Freizügigkeitskonto?
- Wann brauchst du ein Freizügigkeitskonto?
- Eröffnung Freizügigkeitskonto
- Steuern beim Freizügigkeitskonto
- Kann ich in der Schweiz mehrere Freizügigkeitskonten haben?
- Freizügigkeitsdepot mit Wertpapieren
- Mein Fazit zum Freizügigkeitskonto
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto gehört zu deiner beruflichen Vorsorge.
Im Schweizer 3-Säulen-System ist es in der 2. Säule des Sozialsystems anzutreffen. Häufig wird die 2. Säule als Pensionskasse oder BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) bezeichnet.
Kleiner Exkurs zu 2. Säule:
Die Vorsorge in der 2. Säule ist für alle Angestellten obligatorisch, die bereits in der 1. Säule versichert sind und mindestens CHF 21’510.- im Jahr verdienen. Sie ergänzt die Leistungen der AHV-Rente der 1. Säule.
In diesem Beitrag will ich hauptsächlich auf das Freizügigkeitskonto eingehen. Wenn du mehr Details zur 2. Säule mit Pensionskasse etc. erfahren willst, kann ich dir diesen ausführlichen Beitrag von Descartes empfehlen.
Zur Säule 3a habe ich bereits die folgenden Beiträge verfasst:
- Lohnt sich die Steuerersparnis? – Säule 3a
- Säule 3a Vergleich 2024 – Unterschiede, Gebühren und Kritik
- Säule 3a Transferieren
Wann brauchst du ein Freizügigkeitskonto?
Zurück zum Freizügigkeitskonto. Wir wissen also, wo das Freizügigkeitskonto in der Schweiz einzuordnen ist, aber wann brauchst du eigentlich ein solches Konto?
Als Angestellter kümmert sich dein Arbeitgeber über den Anschluss an eine Pensionskasse. Deine BVG-Beiträge werden auch gleich vom Arbeitgeber eingezahlt, dies siehst du auf deiner Lohnabrechnung und deinem Pensionskassenausweis. Wenn du in deinem Arbeitsleben also dauerhaft angestellt bist, wirst du nicht in Kontakt mit einem Freizügigkeitskonto kommen.
Kündest du deine Arbeitsstelle, ohne einen neuen Arbeitgeber zu haben oder machst du dich selbstständig? In diesen Fall kannst du dein Pensionskassengeld nicht bei der Pensionskasse deines Arbeitgebers lassen, hier kommt das Freizügigkeitskonto ins Spiel.
Das Freizügigkeitskonto ist eine Art persönlicher Parkplatz für dein Altersguthaben.
Das Gesetz verpflichtet dich, dass bereits eingezahltes Pensionskassengeld auch in diesem Vorsorgekreislauf bleiben muss. Du kannst also nicht frei über dieses Geld aus der 2. Säule verfügen. Das Guthaben ist bis zur Pension gesperrt (zu Ausnahmefällen unten mehr) und muss entweder bei einer Pensionskasse oder auf deinem Freizügigkeitskonto liegen.
In diesen Fällen brauchst du ein Freizügigkeitskonto
- Du bist auf bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht erwerbstätig und musst dein Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen
- Weltreise, Weiterbildung, persönliche Auszeit etc.
- Du wechselst wegen einer beruflichen Tätigkeit ins Ausland
- Wechsel in die Selbstständigkeit und du schliesst dich keiner Pensionskasse an
- Du hast eine neue Stelle, dein Jahreseinkommen liegt aber unter der versicherungspflichtigen Schwelle (CHF 21’510) der beruflichen Vorsorge
- Beim neuen Arbeitgeber kannst/musst du nicht dein ganzes Freizügigkeitsgeld in die neue Pensionskasse einbringen
- Wenn du bei der Scheidung Anspruch auf einen Teil des Vorsorgevermögen des Ehepartners hast
📊 Mein Freizügigkeitskonto habe ich bei Finpension
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Eröffnung Freizügigkeitskonto
Es ist soweit du brauchst ein Freizügigkeitskonto, die Eröffnung eines solchen ist einfacher als du vielleicht denkst. Z.B. nach einer Kündigung beim Arbeitgeber erhältst du von der Pensionskasse die nötigen Informationen und Fristen, die es zu beachten gilt. Entweder kannst du nun ein Freizügigkeitskonto bei deiner Hausbank oder einem der neuen digitalen Anbieter eröffnen (dazu später mehr).
Wichtig: du bist selbst für die Eröffnung deines Freizügigkeitskontos und für den Transfer der Gelder verantwortlich. In meinem Freizügigkeitskonto Vergleich findest du den passenden Anbieter für dich.
Falls du die Sache mit dem Freizügigkeitskonto vergisst, werden deine Vorsorgegelder (nach einer gewissen Zeit automatisch) bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung «Stiftung Auffangeinrichtung» deponiert. In diesem Fall gilt es den Transfer aufs Freizügigkeitskonto mit der Stiftung Auffangeinrichtung abzuklären.
Tipp an dieser Stelle: wer nicht sicher ist, ob Freizügkeitsgelder bei der Auffangeinrichtung liegen, kann hier kostenlos einen Kontoauszug bestellen.
Vorsorgegelder transferieren:
Nach der Eröffnung des Freizügigkeitskonto ist der Transfer der Gelder nur noch ein Formular entfernt.
Dieses Transferformular erhältst du ganz einfach beim jeweiligen Anbieter.
💡 Deine Säule 3a ebenfalls optimieren?
Schon einmal darüber nachgedacht deine Säule 3a zu einem besseren Anbieter zu transferieren?
In meinem Beitrag “Transfer der Säule 3a” findest du die wichtigsten Informationen dazu.
Dazu findest du im “Säule 3a Vergleich” den passenden und günstigsten Anbieter für dich!
Neuer Job – was passiert mit dem Freizügigkeitskonto?
Nimmst du nach einer Auszeit oder der Selbstständigkeit wieder eine berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auf, so muss das Geld auf deinem Freizügigkeitskonto zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden.
Dieser Prozess ist ähnlich wie bei der Eröffnung des Freizügigkeitskontos nur halt umgekehrt.
Danach wird das Freizügigkeitskonto aufgelöst.
Freizügigkeitskonto Auszahlung
Einfach dein Geld vom Frezüzigkeitskonto abheben geht natürlich nicht.
Wie du auch nicht als Angestellter bei deiner Pensionskasse einfach Geld abheben kannst 😉
Im Normalfall ist das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto bis zur ordentlichen Pensionierung gesperrt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die eine frühere Auszahlung ermöglichen:
- Aufnahme der Selbstständigkeit
- Auswanderung – definitives Verlassen der Schweiz
- Vorzeitige Pensionierung – Auszahlung maximal 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter
- Kauf von Wohneigentum (zur Selbstnutzung)
- Bei Bezug einer vollen Invalidenrente
Freizügigkeitskonto transferieren
Wie bei der Säule 3a kannst du beim Freizügigkeitskonto auch jederzeit dein Geld zu einem anderen Anbieter transferieren. Dies kann sich definitiv lohnen, um langfristig Gebühren zu sparen und das Vorsorgegeld sinnvoll anlegen zu können.
Das Vorgehen ist analog zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos. Zuerst musst du ein Konto beim neuen Anbieter eröffnen und dann die entsprechenden Formulare zum Transfer ausfüllen.
Beim Transfer zu einem anderen Anbieter gibt es zu beachten, dass einige Anbieter zusätzliche Gebühren verrechnen, wenn du z.B. schon innerhalb eines Jahres die Gelder wegtransferierst.
📊 Bestes und günstigtes Freizügigkeitsdepot
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Steuern beim Freizügigkeitskonto
Das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto muss (wie immer bei der 2. Säule) weder beim Einkommen noch beim Vermögen versteuert werden. Daher brauchst du für dein Freizügigkeitskonto auch keine Steuerbescheinigung.
Erst bei der Auszahlung des Vorsorgeguthabens wird wie bei der Säule 3a eine Kapitalbezugssteuer fällig.
💡 Gut zu wissen:
Wie auch bei der Säule 3a kannst du mehrere Freizügigkeitskonten haben, um beim Bezug die Steuerprogression zu brechen!
Kann ich in der Schweiz mehrere Freizügigkeitskonten haben?
Ja, dies ist tatsächlich möglich, aber mit einigen Bedingungen verbunden und nicht gleich wie bei der Säule 3a. Beim Transfer von deiner Pensionskasse auf dein(e) Freizügigkeitskonto(s) kannst du das Guthaben in 2 Teile splitten.
Aufgepasst, zwei Konten bei der gleichen Freizügigkeitsstiftung sind nicht erlaubt, du musst beim Splitten, also 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen/Anbietern eröffnen. Z.B. hat Finpension dafür extra mehere Freizügigkeitsstiftungen, um dir dieses Splitting einfach zu ermöglichen. Nachträglich ist das Splitten der Vorsorgegelder nicht mehr möglich!
Dank dieser Aufteilung hast du später beim Bezug mehr Flexibilität und kannst auch die Steuerprogression brechen. Ebenfalls kann die Aufteilung bei hohen Geldbeträgen, wegen der Einlagensicherung von CHF 100’000.- sinnvoll sein (dazu gleich mehr).
Freizügigkeitsdepot mit Wertpapieren
Aktuell sind die Zinsen bei einer reinen Kontolösung knapp über 0%, aber auf jeden Fall weit unter der Inflation.
Eine sehr wichtige Option ist es also, das Vorsorgeguthaben, wie die Pensionskassen auch, mit einem Freizügigkeitsdepot in Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.) anzulegen. Dies sollte aber sehr differenziert und individuell betrachtet werden, anbei meine Gedanken zu dieser Möglichkeit.
Persönlich nerven mich die tiefen Renditen der Pensionskassen, da diese gesetzlich nur einen beschränken Anteil (max. 50%) der Vorsorgegelder in Aktien anlegen dürfen. Laut vorsorgeexperten.ch erreichte die Aktienquote der Pensionskassen im Jahr 2020 “nur” 32.7%.
Ziel der Pensionskassen ist vor allem Sicherheit und Stabilität, was natürlich sinnvoll ist. Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung wäre definitiv nicht erfreut, wenn ihr Vorsorgevermögen extrem stark schwanken würde. Daher macht dieser Aktienanteil für den durchschnittlichen Schweizer Bürger auch absolut Sinn.
Für mich persönlich fehlt hier aber die Flexibilität, da mein Anlagehorizont bis zur ordentlichen Pensionierung noch rund 40 Jahre beträgt. Wie bei der Säule 3a würde ich mir wünschen, zumindest in jungen Jahren, den Aktienanteil der 2. Säule erhöhen zu können.
Wenn du ähnlich anlegen willst wie deine Pensionskasse, wählst du wohl am besten eine Aktienquote um die 40%.
Höhere Aktienquote im Freizügigkeitsdepot möglich
Ein Freizügigkeitskonto bietet aber auch die Möglichkeit einen höheren Aktienanteil zu wählen.
Ob dies für dich Sinn macht, kommt darauf an, wie lange du dein Freizügigkeitskonto behalten willst. Was meine ich damit?
Angenommen du machst eine einjährige Weltreise und suchst danach wieder eine Stelle im Angestelltenverhältnis. Du wirst dein Geld also nach einem Jahr wieder zur Pensionskasse des neuen Arbeitsgebers transferieren müssen. Ein Jahr ist ein kurzer Anlagehorizont, mit einem hohen Aktienanteil könnten deine Vorsorgegelder also sehr stark im Wert schwanken.
Planst du beispielsweise eine längere Selbstständigkeit, kann ein hoher Aktienanteil definitiv von Vorteil sein. Die kurzfristigen Schwankungen betreffen dich weniger stark, langfristig kannst du aber bessere Renditen erzielen.
Zusammengefasst, je länger dein Anlagehorizont beim Freizügigkeitskonto, desto sinnvoller ist ein höherer Aktienanteil.
Wo würde ich persönlich mein Freizügigkeitsdepot anlegen?
Wenn du deine Freizügigkeitsgelder nur kurzfristig, ohne eine Anlage in Wertpapieren, deponieren willst, schau gerne in meinem Freizügigkeitskonto Vergleich vorbei.
Freizügigkeitskonto Vergleich
Für eine Anlage in Wertschriften hat mich Finpension, wie schon bei der Säule 3a, auch bei der Freizügigkeitslösung mit ihren Leistungen überzeugt. Im Gegensatz zu den Grossbanken sind die Gebühren sehr transparent und maximal optimiert. Dies habe ich bereits in meinem Finpension Säule 3a Erfahrungsbericht beschrieben.
Zudem überzeugt mich bei Finpension, dass ich meine Anlagelösung entweder auswählen oder komplett individuell zusammenstellen kann. Der Fokus auf Nachhaltigkeit ist ebenfalls möglich.
Ein weiterer Vorteil von Finpension ist, dass du deine Anlagestrategie jederzeit kostenlos anpassen kannst. So kannst du auch einen beliebigen Anteil in Anleihen, Immobilien oder sogar Kryptos und Gold investieren.
📊 Bestes und günstigtes Freizügigkeitsdepot
Für die Freizügigkeitslösung von Finpension erhältst du mit dem Partnercode* “SIMOJK” eine Gebührengutschrift von 25.- Franken.
Mehr Sicherheit mit Wertpapieren
Sehr wichtig zu beachten ist ebenfalls der Aspekt, dass Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.) langfristig einen hohen Schutz bieten, da diese unter das Sondervermögen fallen. Bei einem Konkurs der Bank, sind diese nicht betroffen. Vor allem bei hohen 6-stelligen Geldbeträgen, die über die 100’000.- der Einlagensicherung hinausgehen, würde ich diesen Aspekt beachten.
Mein Fazit zum Freizügigkeitskonto
Grundsätzlich ist der Prozess mit den Vorsorgegeldern sehr einfach, dennoch gibt einige Dinge zu beachten. Vor allem die Aufteilung auf 2 Konten, um die Steuerprogression zu brechen, könnte für viele eine gute Möglichkeit sein, später Steuern zu sparen. Dazu würde ich persönlich immer gleich ein Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften eröffnen, um langfristig von den Marktrenditen profitieren zu können.
Über das Freizügigkeitskonto wird kaum gesprochen, daher hoffe ich mit diesem Beitrag ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Bei Fragen oder Anmerkungen, lass mich doch gerne einen Kommentar da. 🙂
FAQ
Was ist ein Freizügigkeitsdepot?
Im Gegensatz zum Freizügigkeitskonto kannst du beim Freizügigkeitsdepot, wie die Pensionskassen auch, dein Geld in Wertpapiere anlegen. Damit kannst du langfristig von den Renditen von Aktien, Anleihen etc. profitieren.
Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?
Sobald du deinen Arbeitgeber und somit auch deine Pensionskasse verlässt, brauchst du ein Freizügigkeitskonto- oder Depot wo du dein Vorsorgegeld aus der 2. Säule parkieren kannst.
Kann ich meine Freizügigkeitsgelder transferieren?
Ja, den Transfer deiner Freizügigkeitsgelder zu einem anderen Anbieter ist problemlos möglich und funktioniert wie bei der Säule 3a. Du füllst ein Formular aus, welches du vom neuen Anbieter erhältst und der Rest wird für dich erledigt.
Mehrere Freizügigkeitskonten möglich?
In der Schweiz ist es möglich, zwei Freizügigkeitskonten zu haben. Dieses Konzept, bekannt als “Splitting”, erlaubt die Aufteilung der beruflichen Vorsorgegelder auf zwei Konten bei verschiedenen Vorsorgestiftungen. Das Splitting ist nur einmal möglich.
Bestes Freizügigkeitsdepot der Schweiz?
Finpension bietet m.M.n. das beste Freizügigkeitskonto dank seiner niedrigen Gebühren und hohen Flexibilität. Die geringen Gebühren maximieren die Rendite, während flexible Anlageoptionen individuelle Bedürfnisse optimal erfüllen.
Freizügigkeitskonto oder -depot?
Bei einem Freizügigkeitskonto liegen deine Vorosrgegelder einfach bei der Bank und generieren höchstens ein wenig Zinsen. Beim Freizügigkeitsdepot können die Gelder in Wertschriften angelegt werden, somit sind höhere Renditen möglich.
Disclaimer zum Freizügigkeitsdepot
Keine Anlageberatung und Haftung. Keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Es handelt sich um meine persönliche und unabhängige Meinung. Investieren beinhaltet Verlustrisiken.
4 Comments
Andrea W. · 13. Dezember 2023 at 10:41
Du schreibst im Text oben, dass man nicht sein (ganzes) Geld beim neuen Arbeitgeber einbringen muss. Unten aber das alles transferiert werden muss…
Ein Erfahrungsbericht von mir:
Ich habe eine 1-Frau-GmbH und kann mir somit meine Pensionskasse selber aussuchen. Da gibt es diversen Spielraum mit möglichst wenige Kosten, dafür mehr im freien Vermögen investieren. Oder aber steuerlich interessant: Koordinationsabzug wegbedingen, Spar% erhöhen etc.
UND: Ich habe dieses Jahr offiziell ‘gekündigt’ bei meiner eigenen GmbH, den Anschlussvertrag gekündet, das Vorsorgegeld gesplittet und auf VIAC und finpension angelegt mit möglichst hohem Aktienanteil und nun einen neuen Pensionskassen-Vertrag abgeschlossen ohne mein bisheriges Geld einbringen zu müssen.
Das werde ich in 5-10 Jahren wiederholen, denn ich will nicht, dass mein hart verdientes Geld einfach so herumliegt ohne für mich zu arbeiten…
Oliver Kunz · 17. Dezember 2023 at 16:52
Hallo Andrea
Merci fürs Lesen und deinen hilfreichen Kommentar!
Verstehe ich vollkommen, die Anlagelösungen in den Pensionskassen machen mich persönlich auch überhaupt nicht glücklich…
Merci und beste Grüsse
Oliver
Bernd · 31. Oktober 2023 at 22:28
Ein wertvoller Beitrag zum Freizügigkeitskonto und seiner Rolle im schweizerischen 3-Säulen-System der Vorsorge. Es ist in der Tat ein oftmals vernachlässigtes Thema, obwohl es insbesondere bei beruflichen Veränderungen so relevant ist. Die Erklärung, dass es sich bei dem Freizügigkeitskonto um eine Art “persönlicher Parkplatz” für das Altersguthaben handelt, macht das komplexe Thema auf eine leicht verständliche Weise greifbar.
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Menschen eine Baufinanzierung für den Erwerb einer Immobilie in Anspruch nehmen müssen, stellt sich mir die Frage: Wie lässt sich das Freizügigkeitskonto optimal in die Überlegungen einer Baufinanzierung integrieren? Gibt es spezielle Bedingungen oder Möglichkeiten, die man kennen sollte? Danke für den ausführlichen Artikel, er erhellt viele Aspekte, die oft im Dunkeln bleiben.
Freue mich schon auf weitere Beiträge!
Oliver Kunz · 17. Dezember 2023 at 16:50
Vielen Dank fürs Lesen und den Kommentar!
Genau, in der Schweiz dürfen Gelder aus der 2. Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeitsgelder) für die Finanzierung eines Eigenheim hinzugezogen werden (WEF-Vorbezug).
Wichtig zu wissen sind dabei, dass mind. 10% der Mittel für den Hauskauf aus “freien Mitteln” bestehen müssen, der Rest darf aus Vorsorgegeldern finanziert werden. Je nach Anbieter fallen ebenfalls unterschiedlich hohe Gebühren für den WEF-Vorbezug an und natürlich muss man auf die bezogenen Gelder eine Kapitalbezugssteuer entrichten.
Ein guter Überglick liefert hier der Artikel von Finpension:
https://finpension.ch/de/pensionskasse-fuer-wohneigentum/
Beste Grüsse
Oliver