Zuletzt aktualisiert: 6. März 2023 von Oliver Kunz
Was ist ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz?
Zum Thema Freizügigkeitskonto in der Schweiz erhielt ich bereits einige Anfragen per Email oder auf Instagram.
Bei der Recherche zum Thema stiess ich praktisch nur auf Seiten der Grossbanken und Versicherungen.
Verständlich, das Thema ist natürlich nicht so attraktiv wie Aktien oder ETFs, und wahrscheinlich noch unattraktiver als die Vorsorge mit der Säule 3a.
Das Auseinandersetzen mit einem Freizügigkeitskonto bedeutet nämlich auch, dass sich die persönliche Arbeitssituation ändert. Wir Schweizer sind bei Finanzen schon verschwiegen, im Zusammenhang mit dem Job ist die Thematik noch unbeliebter.
In diesem Beitrag will ich dir daher die wichtigsten Fakten rund ums Freizügigkeitskonto näherbringen.
Was ist überhaupt ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto gehört zu deiner beruflichen Vorsorge.
Im Schweizer 3-Säulen-System ist es in der 2. Säule des Sozialsystems anzutreffen. Häufig wird die 2. Säule als Pensionskasse oder BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) bezeichnet.
Kleiner Exkurs zu 2. Säule:
Die Vorsorge in der 2. Säule ist für alle Angestellten obligatorisch, die bereits in der 1. Säule versichert sind und mindestens CHF 21’510.- im Jahr verdienen. Sie ergänzt die Leistungen der AHV-Rente der 1. Säule.
In diesem Beitrag will ich hauptsächlich auf das Freizügigkeitskonto eingehen. Wenn du mehr Details zur 2. Säule mit Pensionskasse etc. erfahren willst, kann ich dir diesen ausführlichen Beitrag von Descartes empfehlen.
Zur Säule 3a habe ich bereits die folgenden Beiträge verfasst:
- Lohnt sich die Steuerersparnis? – Säule 3a
- Säule 3a Vergleich 2022 – Unterschiede, Gebühren und Kritik

Zurück zum Freizügigkeitskonto!
Wir wissen also, wo das Freizügigkeitskonto in der Schweiz einzuordnen ist, aber wann brauchst du eigentlich ein solches Konto?

Wann brauchst du ein Freizügigkeitskonto?
Als Angestellter kümmert sich dein Arbeitgeber über den Anschluss an eine Pensionskasse. Deine BVG-Beiträge werden auch gleich vom Arbeitgeber eingezahlt, dies siehst du auf deiner Lohnabrechnung und deinem Pensionskassenausweis.
Wenn du in deinem Arbeitsleben also dauerhaft angestellt bist, wirst du nicht in Kontakt mit einem Freizügigkeitskonto kommen.
Kündest du deine Arbeitsstelle, ohne einen neuen Arbeitgeber zu haben oder machst du dich selbstständig? In diesen Fall kannst du dein Pensionskassengeld nicht bei der Pensionskasse deines Arbeitgebers lassen, hier kommt das Freizügigkeitskonto ins Spiel.
Das Freizügigkeitskonto ist eine Art persönlicher Parkplatz für dein Altersguthaben.
Das Gesetz verpflichtet dich, dass bereits eingezahltes Pensionskassengeld auch in diesem Vorsorgekreislauf bleiben muss.
Du kannst also nicht frei über dieses Geld aus der 2. Säule verfügen. Das Guthaben ist bis zur Pension gesperrt (zu Ausnahmefällen unten mehr) und muss entweder bei einer Pensionskasse oder auf deinem Freizügigkeitskonto liegen.
In diesen Fällen brauchst du ein Freizügigkeitskonto
- Du bist auf bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht erwerbstätig und musst dein Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen
- Weltreise, Weiterbildung, persönliche Auszeit etc.
- Du wechselst wegen einer beruflichen Tätigkeit ins Ausland
- Wechsel in die Selbstständigkeit und du schliesst dich keiner Pensionskasse an
- Du hast eine neue Stelle, dein Jahreseinkommen liegt aber unter der versicherungspflichtigen Schwelle (CHF 21’510) der beruflichen Vorsorge
- Beim neuen Arbeitgeber kannst/musst du nicht dein ganzes Freizügigkeitsgeld in die neue Pensionskasse einbringen
- Wenn du bei der Scheidung Anspruch auf einen Teil des Vorsorgevermögen des Ehepartners hast
Eröffnung Freizügigkeitskonto
Es ist soweit du brauchst ein Freizügigkeitskonto, die Eröffnung eines solchen ist einfacher als du vielleicht denkst.
Z.B. nach einer Kündigung beim Arbeitgeber erhältst du von der Pensionskasse die nötigen Informationen und Fristen, die es zu beachten gilt.
Entweder kannst du nun ein Freizügigkeitskonto bei deiner Hausbank oder einem der neuen digitalen Anbieter eröffnen (dazu später mehr).
Wichtig: du bist selbst für die Eröffnung deines Freizügigkeitskontos und für den Transfer der Gelder verantwortlich.
In meinem Freizügigkeitskonto Vergleich findest du den passenden Anbieter für dich.
Falls du die Sache mit dem Freizügigkeitskonto vergisst, werden deine Vorsorgegelder (nach einer gewissen Zeit automatisch) bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung «Stiftung Auffangeinrichtung» deponiert. In diesem Fall gilt es den Transfer aufs Freizügigkeitskonto mit der Stiftung Auffangeinrichtung abzuklären.
Tipp an dieser Stelle: wer nicht sicher ist, ob Freizügkeitsgelder bei der Auffangeinrichtung liegen, kann hier kostenlos einen Kontoauszug bestellen.
Vorsorgegelder transferieren:
Nach der Eröffnung des Freizügigkeitskonto ist der Transfer der Gelder nur noch ein Formular entfernt.
Dieses Transferformular erhältst du ganz einfach beim jeweiligen Anbieter.
💡 Unzufrieden mit deiner Säule 3a?
Schon einmal darüber nachgedacht deine Säule 3a zu einem besseren Anbieter zu transferieren?
In meinem Beitrag “Transfer der Säule 3a” findest du die wichtigsten Informationen dazu.
Dazu findest du im “Säule 3a Vergleich” den passenden und günstigsten Anbieter für dich!
Neuer Job – was passiert mit dem Freizügigkeitskonto?
Nimmst du nach einer Auszeit oder der Selbstständigkeit wieder eine berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auf, so muss das Geld auf deinem Freizügigkeitskonto zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden.
Dieser Prozess ist ähnlich wie bei der Eröffnung des Freizügigkeitskontos nur halt umgekehrt.
Danach wird das Freizügigkeitskonto aufgelöst.
Freizügigkeitskonto Auszahlung
Einfach dein Geld vom Frezüzigkeitskonto abheben geht natürlich nicht.
Wie du auch nicht als Angestellter bei deiner Pensionskasse einfach Geld abheben kannst 😉
Im Normalfall ist das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto bis zur ordentlichen Pensionierung gesperrt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die eine frühere Auszahlung ermöglichen:
- Aufnahme der Selbstständigkeit
- Auswanderung – definitives Verlassen der Schweiz
- Vorzeitige Pensionierung – Auszahlung maximal 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter
- Kauf von Wohneigentum (zur Selbstnutzung)
- Bei Bezug einer vollen Invalidenrente
Freizügigkeitskonto transferieren
Wie bei der Säule 3a kannst du beim Freizügigkeitskonto auch jederzeit dein Geld zu einem anderen Anbieter transferieren.
Das Vorgehen ist analog zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos. Zuerst musst du ein Konto beim neuen Anbieter eröffnen und dann die entsprechenden Formulare zum Transfer ausfüllen.
Beim Transfer zu einem anderen Anbieter gibt es zu beachten, dass einige Anbieter zusätzliche Gebühren verrechnen, wenn du z.B. schon innerhalb eines Jahres die Gelder wegtransferierst.
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Steuern beim Freizügigkeitskonto
Das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto muss (wie immer bei der 2. Säule) weder beim Einkommen noch beim Vermögen versteuert werden. Daher brauchst du für dein Freizügigkeitskonto auch keine Steuerbescheinigung.
Erst bei der Auszahlung des Vorsorgeguthabens wird wie bei der Säule 3a eine Kapitalbezugssteuer fällig.
💡 Gut zu wissen:
Wie auch bei der Säule 3a kannst du mehrere Freizügigkeitskonten haben, um beim Bezug die Steuerprogression zu brechen!
Kann ich in der Schweiz mehrere Freizügigkeitskonten haben?
Ja, dies ist tatsächlich möglich, aber mit einigen Bedingungen verbunden und nicht gleich wie bei der Säule 3a.
Beim Transfer von deiner Pensionskasse auf dein(e) Freizügigkeitskonto(s) kannst du das Guthaben in 2 Teile splitten.
Aufgepasst, zwei Konten bei der gleichen Freizügigkeitsstiftung sind nicht erlaubt, du musst beim Splitten, also 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen/Anbietern eröffnen.
Nachträglich ist das Splitten der Vorsorgegelder nicht mehr möglich!
Dank dieser Aufteilung hast du später beim Bezug mehr Flexibilität und kannst auch die Steuerprogression brechen. Ebenfalls kann die Aufteilung bei hohen Geldbeträgen, wegen der Einlagensicherung von CHF 100’000.- sinnvoll sein (dazu gleich mehr).
Freizügigkeitskonto in Wertpapiere anlegen?
Aktuell sind die Zinsen bei einer reinen Kontolösung auf 0% oder bei einem symbolischen Zins von 0.01%, also unter der erwarteten Inflation.
Eine sehr spannende Option ist es also, das Vorsorgeguthaben mit einem Freizügigkeitsdepot in Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.) anzulegen.
Dies sollte aber sehr differenziert und individuell betrachtet werden, anbei meine Gedanken zu dieser Möglichkeit.
Persönlich nerven mich die tiefen Renditen der Pensionskassen, da diese gesetzlich nur einen beschränken Anteil (max. 50%) der Vorsorgegelder in Aktien anlegen dürfen. Laut vorsorgeexperten.ch erreichte die Aktienquote der Pensionskassen im Jahr 2020 “nur” 32.7%.
Ziel der Pensionskassen ist vor allem Sicherheit und Stabilität, was natürlich sinnvoll ist. Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung wäre definitiv nicht erfreut, wenn ihr Vorsorgevermögen extrem stark schwanken würde. Daher macht dieser Aktienanteil für den durchschnittlichen Schweizer Bürger auch absolut Sinn.
Für mich persönlich fehlt hier aber die Flexibilität, da mein Anlagehorizont bis zur ordentlichen Pensionierung noch rund 40 Jahre beträgt. Wie bei der Säule 3a würde ich mir wünschen, zumindest in jungen Jahren, den Aktienanteil der 2. Säule erhöhen zu können.
Wenn du ähnlich anlegen willst wie deine Pensionskasse, wählst du wohl am besten eine Aktienquote um die 40%.
Höhere Aktienquote möglich
Ein Freizügigkeitskonto bietet aber auch die Möglichkeit einen höheren Aktienanteil zu wählen.
Ob dies für dich Sinn macht, kommt darauf an, wie lange du dein Freizügigkeitskonto behalten willst. Was meine ich damit?
Angenommen du machst eine einjährige Weltreise und suchst danach wieder eine Stelle im Angestelltenverhältnis.
Du wirst dein Geld also nach einem Jahr wieder zur Pensionskasse des neuen Arbeitsgebers transferieren müssen.
Ein Jahr ist ein kurzer Anlagehorizont, mit einem hohen Aktienanteil könnten deine Vorsorgegelder also sehr stark im Wert schwanken.
Planst du beispielsweise eine längere Selbstständigkeit, kann ein hoher Aktienanteil definitiv von Vorteil sein. Die kurzfristigen Schwankungen betreffen dich weniger stark, langfristig kannst du aber bessere Renditen erzielen.
Zusammengefasst, je länger dein Anlagehorizont beim Freizügigkeitskonto, desto sinnvoller ist ein höherer Aktienanteil.
Wo würde ich persönlich mein Freizügigkeitskonto anlegen?
Wenn du deine Freizügigkeitsgelder nur kurzfristig, ohne eine Anlage in Wertpapieren, deponieren willst, schau gerne in meinem Freizügigkeitskonto Vergleich vorbei.

Freizügigkeitskonto Vergleich
Für eine Anlage in Wertschriften hat mich Finpension, wie schon bei der Säule 3a, auch bei der Freizügigkeitslösung mit ihren Leistungen überzeugt. Im Gegensatz zu den Grossbanken sind die Gebühren sehr transparent und maximal optimiert. Dies habe ich bereits in meinem Finpension Säule 3a Erfahrungsbericht beschrieben.
Zudem überzeugt mich bei Finpension, dass ich meine Anlagelösung entweder auswählen oder komplett individuell zusammenstellen kann. Der Fokus auf Nachhaltigkeit ist ebenfalls möglich.
Ein weiterer Vorteil von Finpension ist, dass du deine Anlagestrategie jederzeit kostenlos anpassen kannst. So kannst du kurzfristig auch einen Grossteil in Anleihen oder Immobilien investieren.
Für die Freizügigkeitslösung von Finpension erhältst du mit dem Partnercode “SIMOJK” eine Gebührengutschrift von 25.- Franken.
Mehr Sicherheit mit Wertpapieren
Sehr wichtig zu beachten ist ebenfalls der Aspekt, dass Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.) einen viel höheren Schutz bieten, da diese unter Sondervermögen fallen. Bei einem Konkurs der Bank, sind diese nicht betroffen.
Vor allem bei hohen 6-stelligen Geldbeträgen, die über die 100’000.- der Einlagensicherung hinausgehen, würde ich diesen Aspekt beachten.
Mein Fazit
Grundsätzlich ist der Prozess mit den Vorsorgegeldern sehr einfach, dennoch gibt einige Dinge zu beachten. Vor allem die Aufteilung auf 2 Konten, um die Steuerprogression zu brechen, könnte für viele eine gute Möglichkeit sein, später Steuern zu sparen.
Über das Freizügigkeitskonto wird kaum gesprochen, daher hoffe ich mit diesem Beitrag ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Bei Fragen oder Anmerkungen, lass mich doch gerne einen Kommentar da. 🙂
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